Allgemeine Geschäftsbedingungen bei Auftragserteilung einer Werbeschaltung


Metaphysik, Sinnsuche und die energetischen Dimensionen des Lebens

AGB

für Werbeeinschaltungen

 

Stand: 15. Oktober 2007

Auftragsannahme

Aufträge für Insertionen werden bis spätestens am Tag des Redaktionsschlusses der jeweiligen Ausgabe angenommen. Für die Platzierung von Anzeigen an bestimmten Plätzen wird vom Auftragnehmer keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.
Textanzeigen, die auf Grund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Auftragnehmer deutlich kenntlich gemacht. Wir behalten uns vor, Anzeigen oder Beilagen auf Grund des Inhaltes, des Konkurrenzausschlusses oder technisch ungeeigneten Formaten abzulehnen. Diese Ablehnung wird dem Auftraggeber jedoch zeitgerecht mitgeteilt.
Kontrollabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Kontrollabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm rechtzeitig übermittelten Kontrollabzug nicht fristgerecht zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.

Haftung: Der Auftraggeber garantiert, dass das Inserat gegen keinerlei gesetzliche Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer sowie dessen Mitarbeiter hinsichtlich aller Ansprüche, die auf das erschienene Inserat gegründet werden (so zum Beispiel auch, wenn sie von Mitbewerbern des Vereins geltend gemacht werden sowie Einschaltkosten von gerichtlich angeordneten Gegendarstellungen), schad- und klaglos zu halten sowie für die ihnen selbst entstandenen Nachteile volle Genugtuung zu leisten. Der Auftragnehmer und seine Mitarbeiter sind zu einer entsprechenden Prüfung des Inserates oder eines dagegen vorgebrachten Veröffentlichungsbegehrens nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, rechtlich notwendige Adaptionen einer Einschaltung auch ohne vorherige Rücksprache mit dem Auftraggeber vorzunehmen.

Gewährleistung

Druckqualität: Der Auftragnehmer gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige, so sie den vorgegebenen Kriterien entspricht. Für Farbabweichungen, die den natürlichen, technisch bedingten Schwankungen der Farbintensität der Druckfarben entsprechen, übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

Erscheinung: Der Auftragnehmer kennzeichnet mit dem Tag des Erscheinungstermins den frühesten Zeitpunkt, an dem die Publikation an den Vertriebsstellen erhältlich ist. Für die Zustellung der Publikationen über den Postweg kann kein exakter Termin angegeben werden, da die Zustellung dem Postgesetz unterworfen ist, das sich eine Toleranz von mehreren Werktagen für die Zustellung einräumt. Für auf dem Postweg verloren gegangene Publikationen übernimmt der Auftragnehmer keine Verantwortung.

Beilagen sollten ca. 3 Wochen vor Redaktionsschluss bestellt und müssen bis spätestens am Tag des Redaktionsschlusses fertig gedruckt, im Bedarfsfall auf das richtige Format gefaltet an unsere Druckerei geliefert werden. Eine Beilage sollte das Format der Zeitschrift (14,6cm x 20,6cm) und ein Gewicht von max. 20g nach Möglichkeit nicht überschreiten. Im Einzelfall können Beilagen im Einzelheft-Versand verloren gehen, wofür der Auftragnehmer keine Verantwortung übernimmt. Für Beilagen gelten inhaltlich gleiche Kriterien, wie für die Anzeigenannahme.

Für den Erfolg und die Resonanz einer Anzeigenschaltung wird vom Auftragnehmer keinerlei Gewähr geleistet.

Zahlungsbedingungen

Rechnungslegung: Anzeigen werden entsprechend dem einheitlichen Tarifschema berechnet. Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Bezahlung fällig. Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, gesetzliche Verzugszinsen laut ABGB zu verrechnen. Der Auftragnehmer behält sich vor, nicht eingehobene Werbeabgaben nachzuverrechnen, wenn die Steuerbehörde eine derartige Abgabe einfordert. Kosten, die durch außergerichtliche oder gerichtliche Betreibung entstehen, gehen zu Lasten des Schuldners. Das Belegexemplar wird gesondert über unseren Versand übermittelt. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Kopie der platzierten Anzeigenschaltung.

Anzeigenpreise: Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

Rabatte, die aufgrund einer Vorausbuchung von mehreren Ausgaben gewährt wurden, diese Vereinbarung vom Auftraggeber jedoch nicht eingehalten wurde, werden vom Auftragnehmer nachverrechnet.

Bei Konkurs und Zwangsausgleich entfällt jeglicher Nachlass.

Agenturprovision wird nicht gewährt.

Für die Stornierung von Anzeigenaufträgen ist eine Frist von 1 Monat einzuhalten. Für Auftraggeber, die Dauerplatzierungen bis auf Widerruf gebucht haben, ist eine Stornofrist von 3 Monaten einzuhalten. Werden diese Fristen nicht eingehalten, verrechnet der Auftragnehmer eine Stornogebühr von 50% der Auftragssumme pro Ausgabe. Für bestellte Platzierungen, die vom jeweiligen Auftraggeber letztendlich nicht besetzt wurden, ist der Platzierungszuschlag trotzdem zu bezahlen.
Im Falle der Stornierung einer Bestellung, für die der Auftragnehmer bereits eine Vorleistung erbracht hat, wie z.B. einen redaktionellen Beitrag, wird vom Auftragnehmer zusätzlich zu den Stornogebühren der übliche Seitenpreis entsprechend dem Umfang der Vorleistung nachträglich verrechnet.

Der Auftragnehmer ist unter wichtigen Umständen berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses, das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen, ohne dass hieraus dem Auftraggeber irgendwelche Ansprüche gegen den Auftragnehmer erwachsen.

Druckunterlagen

Annahme: Für die Richtigkeit fernmündlich aufgegebener Anzeigen und undeutlich geschriebener Textvorlagen kann keine Gewähr übernommen werden.

Druckunterlage: Als Druckvorlagen akzeptieren wir folgende Dateiformate: Quark-Xpress® (bis v8), PDF, EPS, TIFF, Jpeg, Word® (bis Version 2007). Alle anderen Formate auf Anfrage in der Redaktion. Der Auftraggeber ist verpflichtet jegliche verwendete Schriftfonts in die Druckvorlage einzubetten oder mitzusenden. Für daraus resultierende Rechte bzw. Lizenzen haftet der Auftraggeber. Dasselbe gilt auch für verwendete Bildmaterialien. Für eine qualitativ einwandfreies Druckergebnis muss jedes in der Druckvorlage verwendetes Bildmaterial in einer Auflösung von 300dpi sowie im CMYK-Farbschema (Cyan Magenta Yellow Key: wird von Druckmaschinen verwendet) vom Auftraggeber übersendet werden. Für Beeinträchtigungen, die aus Nichtbeachtung dieser Qualitätsvorgaben resultieren, lehnt der Auftragnehmer jedwede Haftung ab. Da einige Programme wie z.B. Word® von Microsoft® das RGB-Format (RGB: Rot Grün Blau, wird von Bildschirmen verwendet) verwenden und für professionelle Print-Layouts nicht konzipiert wurden, entstehen bei der Konvertierung in eine druckfähige Unterlage leichte Farbänderungen und bei der Verwendung spezieller Hintergrundschattierungen auch eventuell Veränderungen des Hintergrundbildes, für die der Auftragnehmer keinerlei Verantwortung übernimmt.
Weitere Informationen zur Inseratgestaltung (Balken mit Mausklick aufklappen): Gestaltungshinweise für Einschaltungen

Abmessungen: Anzeigenvorlagen, die nicht exakt den von der Redaktion vorgegebenen Abmessungen entsprechen, müssen vom Auftragnehmer angepasst werden. Für die eventuellen Verzerrungen, die sich dadurch ergeben können, trägt der Auftraggeber die Verantwortung.

Druckfehler: Für Druckfehler, die den Sinn des Inserats nicht wesentlich beeinträchtigen, wird kein Ersatz geleistet. Fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber. Der Auftragnehmer lehnt jede Haftung für eventuelle Schäden, die durch Nichterscheinen eines Auftrages an einem bestimmten Tag bzw. durch Druckfehler usw. entstehen, ab. Der Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Jedenfalls ist die Haftung der Höhe nach mit dem Betrag des Preises für den betreffenden Auftrag begrenzt.

Aufbewahrung: Es existiert keine Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen seitens des Auftragnehmers nach dem Erscheinen der jeweiligen Anzeige.

Platzierungswünsche werden nach Möglichkeit berücksichtigt, gelten jedoch nicht als verbindlich.

Daueraufträge: Dauerinserenten werden vom Auftragnehmer rechtzeitig über den bevorstehenden Redaktionsschluss informiert und aufgefordert gegebenenfalls neue Unterlagen bzw. Terminänderungen bis spätestens zum jeweiligen Redaktionsschluss zu übersenden. Werden keine neuen Unterlagen bzw. Terminänderungswünsche zugesendet, schaltet der Auftragnehmer die zuletzt verwendete vorhandene Druckunterlage unverändert. Die so geschaltete Anzeige gilt verbindlich gebucht und muss vom Auftraggeber bezahlt werden.

Reklamationen

Beanstandungen aller Art sind innerhalb von 10 Tagen nach Erscheinen der Anzeige zu erheben.
 

Zusätzliche Bedingungen des Auftragnehmers

Zustimmungserklärung zu Werbeinformationen: Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, per Telefon, Fax, E-Mail, SMS etc. auch in Form von Massensendungen und auch zu Werbezwecken über Aktionen des Auftragnehmers informiert zu werden.

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsort ist der Erscheinungsort der Zeitschrift. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisnormen des österreichischen internationalen Privatrechtes und des UN-Kaufrechtsübereinkommens.

 

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