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25. Oktober 2007
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Aufrufe: 4030
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EU-Kommission spricht sich erstmals gegen Gentech-Anbau aus
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Greenpeace und GLOBAL2000
begrüßen Vorstoß der EU-Generaldirektion Umwelt
Wien/Brüssel - Die EU-Generaldirektion Umwelt hat heute,
Donnerstag, vorgeschlagen, dass den beiden Gentech-Maissorten Bt11(Syngenta) und
1507 (Pioneer/Dupont) die Zulassung für den Anbau in der EU verweigert wird.
Damit erfüllt die EU-Kommission erstmals die gesetzlichen EU-Vorgaben bei
Gentech-Zulassungen, die die Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips sowie eine
umfassende Risikoabschätzung verlangen, berichten die beiden
Umweltorganisationen Greenpeace
http://www.greenpeace.at
und GLOBAL2000
http://www.global2000.at.
"Offensichtlich haben schwerwiegende wissenschaftliche Unsicherheiten über die
Auswirkungen von Gen-Mais auf die Umwelt die Kommission zu dieser Aussage
bewogen", erklärt Jens Karg, Gentechnik-Experte von GLOBAL2000. Karg sieht das Handeln der EU-Kommission als bedeutendes Ereignis.
"Bisher sind zum Anbau in der EU nur die beiden genetisch veränderten Maissorten
MON810 und T25 zugelassen", so der Experte. "Diese Entscheidung ist ein
wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Wenn es wissenschaftliche
Unklarheiten bezüglich der Sicherheit von Gentech-Pflanzen gibt, sollte die EU
in Zukunft immer das Vorsorgeprinzip anwenden, das auch in der
EU-Umweltgesetzgebung festgeschrieben ist", meint Karg. Ähnlich reagiert der
Greenpeace-Gentechnik-Sprecher Steffen Nichtenberger: "Die EU-Generaldirektion
Umwelt trifft ihre Entscheidung erstmals aufgrund von wissenschaftlichen
Beweisen, die zeigen, dass der Anbau beider Gentech-Pflanzen zu schweren
Umweltschäden führen kann."
Der Hintergrund zu den Gentech-Maissorten sei allerdings sehr brisant, so Karg. Beide von der Kommission abgelehnten Gentech-Maissorten produzieren unterschiedliche Arten des Insektengiftes
Bacillus Thurigensis (kurz Bt), das bestimmte Schädlinge abwehren soll. "Die
Gentech-Pflanzen stehen aber im Verdacht, auch für nützliche Insekten wie etwa
Schmetterlinge schädlich zu sein und zudem negative Langzeitauswirkungen auf die
Anbauböden zu haben." Möglicherweise habe dieses Verbot nun auch Auswirkungen
auf den bereits zugelassenen MON810, der ebenfalls Bt produziert. "Zahlreiche
Untersuchungen haben gezeigt, dass die Auswirkungen von Bt-Mais nicht
vorhersehbar sind und der potenziell entstehende Schaden größer ist als bisher
geglaubt", erklärt Karg. Eine Studie komme zum Ergebnis, dass Bt-Pflanzen
schwere Schäden in aquatischen Ökosystemen anrichten können, da Pollen und
Ernteabfälle der Pflanzen giftig für dort vorkommende Lebensformen sein können.
Ein weiteres Problem ergebe sich auch daraus, dass die Menge an Bt-Gift, die
diese Pflanzen produzieren, stark schwankt. Diese Schwankung zeige sich abhängig
vom Anbauort, ist aber auch bei Pflanzen, die nebeneinander auf demselben Feld
stehen, zu beobachten. Die Ursache dafür ist unbekannt. Hier drängt sich die
Frage auf, ob die Umweltauswirkungen von Bt-Giften derzeit überhaupt abgeschätzt
werden können. "Es ist uns zu Ohren gekommen, dass Frankreich in nächster
Zukunft ein Importverbot des MON810 verhängen wird", meint Karg.
"Der Vorstoß der EU-Kommission stellt sich außerdem auch gegen die Gutachten der
Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA, die bisher die
Unbedenklichkeit der zugelassenen Sorten garantiert hat", so Karg. Die EFSA war
es auch, die das Gentechnik-Verbot in Oberösterreich für nicht gerechtfertigt
gehalten habe. Das Argument sei im Jahr 2003 gewesen, dass die vorgelegten
Beweismittel "keine neuen wissenschaftlichen Nachweise" für eine Gefährdung der
menschlichen Gesundheit oder der Umwelt enthalten hätten. Dieser Ansicht schloss
sich daraufhin auch die EU-Kommission an. "Die nunmehrige Verweigerung der
Zulassung spiegelt die lückenhafte Information über die Langzeitauswirkungen auf
die Umwelt wider", meint Karg. Die EU hatte im WTO-Gentechnik-Streitfall bereits
damit argumentiert, dass Bt-Pflanzen aufgrund der lückenhaften Informationen
derzeit nicht angebaut werden sollten.
"Der Vorschlag der Generaldirektion Umwelt wird mit hoher Wahrscheinlichkeit von
wirtschafts- und handelsfreundlichen Kommissaren bekämpft werden. Das wiederum
wäre eine unverblümte Verletzung gültiger gesetzlicher EU-Anforderungen im
speziellen des Vorsorgeprinzips, einem der Eckpfeiler der Umweltgesetzgebung der
EU", so Karg abschließend. (pte.at)
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