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27. Oktober 2009
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Aufrufe: 4041
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Finanzprodukte: Banken haben nichts dazu gelernt
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Mehr Transparenz und
Verbesserung der Beratungsqualität gefordert
Wien - "Viele Finanzprodukte, die ein Jahr nach dem
Zusammenbruch von Lehman Brothers von den Banken auf den Markt gebracht werden,
sind noch immer sehr kompliziert, teils intransparent und versprechen in der
Realität oft nicht das, wofür sie beworben werden." Zu diesem Schluss gelangt
Harald Glatz von der Österreichischen Arbeiterkammer
http://www.arbeiterkammer.at anlässlich der präsentierten Untersuchung von
acht neuen Spar- und Veranlagungsprodukten. Da Verbraucherbeschwerden zunehmen,
fordert Glatz von den Banken eine bessere Beratung.
Produkte selbst für Bankangestellte undurchschaubar
"Gespräche mit Bankangestellten, die tagtäglich mit Kunden im Gespräch sind und
Produkte vertreiben, haben gezeigt, dass selbst sie die Finanzkonstruktionen
häufig nicht verstehen. So bleibt letztlich der Kunde auf der Strecke", sagt
Glatz. Der Fachmann verweist darauf, dass Konsumenten
zwar mit der Einfachheit, Kapitalgarantie und einer hohen Verzinsung angelockt
werden. Die Realität schaue aber anders aus. Der Anlegerschutz sollte danach mit
mehr Rechten und einer anbieterunabhängigen Beratung stark verbessert werden.
Dies bezieht sich sowohl auf die Produktkosten als auch auf die zu Grunde
liegenden AGB.
Dokumentationspflichten und Finanzproduktampel im Gespräch
Ausführliche Dokumentationspflichten, wie sie ab 2010 für Gespräche mit Kunden
geplant sind, hält Glatz hingegen für ein
"zweischneidiges Schwert". Vielmehr denke man an eine Kennzeichnungspflicht, die
in Form einer Ampel konsumentennah auf Spekulationsrisiken bei Finanzprodukten
hinweist. "Standardisierte Produktinformationen wären gut. Diese müssen für
Laien aber verständlich sein. Man gewinnt sonst den Eindruck, die Banken hätten
nichts dazu gelernt", meint Glatz.
Um mehr Rechte für die Anleger realisieren zu können, fordert die Arbeiterkammer
auch die möglichst rasche Umsetzung von Gruppen- bzw. Sammelklagen, die in
Österreich bereits für das kommende Jahr angekündigt sind. Gruppenklagen bieten
den Vorteil, dass sich mehrere Konsumenten zusammenschließen können, um
gemeinsam und damit kostengünstiger gleiche oder gleichartige Ansprüche gegen
dasselbe Unternehmen einzuklagen. Auf diese Weise wäre es möglich, dass
Konsumenten zukünftig direkt und ohne Umwege ihre Ansprüche einklagen könnten
und diese nicht mehr wie bisher an einen Kläger wie die Arbeiterkammer oder den
Verein für Konsumenteninformation
http://www.vki.at abtreten müssten. (pressetext.austria)
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