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25. August 2009
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Aufrufe: 527
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Schottlands Pläne zur Null-Müll-Gesellschaft
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Strikte Politik zum
Deponie-Verbot von wertvollem Abfall
Glasgow/Wien -
Die schottische Regierung plant ein
Deponie-Verbot für wiederverwertbare Abfälle wie etwa Glas, Metall, Textilien
und Holz. Nach eigenen Angaben will das Land damit zur ersten
"Null-Müll-Gesellschaft" werden. Die neuen Vorschläge, die vor allem auch die
Deponierung von gefährlichen Abfällen verbieten wird, sind ab sofort für zwölf
Wochen in Begutachtung.
Das Schlagwort, das die schottische Regierung forciert, lautet "Recycling",
berichtet das Umweltmagazin Business Green
http://www.businessgreen.com. So werden auch Geschäftsleute und Unternehmen
dazu animiert, noch mehr Abfälle zu trennen. Zudem sollen neue Sammelsysteme und
Abfallverwertungsfirmen entstehen. Geplant sind die Schaffung von 2.000
Arbeitsplätzen in der Abfallindustrie sowie die Einführung neuer Ziele der
Materialwiederverwertung. Der neue Plan würde eine Veränderung der Betrachtung
von Müll seitens der Unternehmer, aber auch der Bürger bedeuten, meint
Umweltminister Richard Lochhead. Für Schottland bedeute der neue Plan ein
Umdenken vom Slogan "Abfall als Müll" hin zum "Abfall als Ressource". Zudem
betonte der Minister, dass neben dem Umweltgedanken auch noch wirtschaftliche
Vorteile liegen, die von Jobchancen bis hin zu neuen Business-Möglichkeiten
reichen.
Im kommenden Jahr soll der Plan dann durchgeführt werden. Schottland hat bereits
das EU-Ziel bis 2010, nicht mehr als 1,32 Mio. Tonnen von biologisch abbaubaren
Abfall zu deponieren, erreicht. Offen bleibt allerdings noch das Ziel, die
Hälfte des Haushaltsabfalls bis 2013 zu rezyklieren oder zu kompostieren. Das
Unternehmen Ener-G
http://www.energ.co.uk wird gemeinsam mit dem Scottish Border Council eine
ein Megawatt Deponiegas-Anlage nahe Galashiels installieren. Die Anlage wird
mehr als 1.000 Haushalte mit sauberer Energie versorgen und zudem für die
Verminderung der Methanemissionen sorgen.
Etwas anders gehe man in Österreich mit dem Thema um, erklärt der Abfallexperte
Markus Meissner vom Ökologie-Institut
http://www.ecology.at. "In der Deponieverordnung wird festgeschrieben, unter
welchen Bedingungen eine Ablagerung zulässig ist. Dabei werden den
Abfalleigenschaften Anforderungen der Deponiestandorte gegenübergestellt. Der
Bundesabfallwirtschaftsplan stellt die geplanten Maßnahmen des Bundes zusammen,
die zur Erreichung der Vorgaben des AWG dienen sollen", so Meissner.
Die österreichische Abfallwirtschaft richte sich primär nach dem
Bundesabfallwirtschaftsgesetz, welches festlegt, dass die Abfallwirtschaft im
Sinne des Vorsorgeprinzips und der Nachhaltigkeit auszurichten ist. So sollen
unter anderem schädliche oder nachteilige Einwirkungen auf Mensch, Tier und
Pflanze, deren Lebensgrundlage und deren natürliche Umwelt vermieden oder sonst
das allgemeine menschliche Wohlbefinden beeinträchtigende Einwirkungen so gering
wie möglich gehalten werden. "So sollen nur solche Abfälle zurückbleiben, deren
Ablagerung keine Gefährdung für nachfolgende Generationen darstellt. Das heißt,
dass keine unbehandelten Abfälle deponiert werden dürfen", erklärt der Experte.
"Grundsätzlich stehen Maßnahmen der Verwertung vor jenen der Abfallbeseitigung.
Im Sinne des Vorsorgeprinzips ist zusätzlich bedacht zu nehmen, dass Abfälle
erst gar nicht entstehen", meint Meissner abschließend. (pressetext.austria)
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